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CE heißt Communautés Europeennes – Europäische Gemeinschaften Mit dieser Abkürzung werden u.a. Bauprodukte gekennzeichnet, die den harmonisierten europäischen Produktnamen (hEN) entsprechen.

Das CE-Zeichen ist weder ein Herkunftszeichen noch ein Qualitätszeichen. Es darf nur dann für die Kennzeichnung des Produktes verwendet werden, wenn das Produkt der Bauproduktenrichtlinie (BPR) entspricht. Es stellt sicher, dass das Produkt EU-weit ohne Einschränkungen in Verkehr gebracht werden darf. Allerdings kann es auf Grund nationaler Besonderheiten zu zusätzlichen Anforderungen bei der Verwendung der Produkte kommen. In Deutschland wird dies in der Bauproduktenrichtlinie bekannt gegeben.

Das CE-Zeichen ist die Erklärung des Herstellers, dass das Produkt mit der zugrunde liegenden Produktnorm übereinstimmt. Mit der Einführung der harmonisierten europäischen Normen (hEN) für Glasprodukte wurden die entsprechenden nationalen DIN-Normen abgelöst.ierten europäischen Normen (hEN) für Glasprodukte wurden die entsprechenden nationalen DIN-Normen abgelöst.

Produktnorm

Zeitpunkt der Einführung

Basiserzeugnis aus Kalk-Natronsilikatglas gem. EN 572-9

01.09.2006

Beschichtetes Glas gem. EN 1096-4

01.09.2006

Vorgespanntes Einscheibensicherheitsglas gem. EN 12150-2

01.09.2006

Teilvorgespanntes Kalk-Natronsilikatglas gem. EN 1863-2

01.09.2006

Mehrscheiben-Isolierglas gem. EN 1279-5

01.03.2007

Heißgelagertes vorgespanntes Einscheibensicherheitsglas

01.03.2007

gem. EN 1479-2
Verbund-Sicherheitsglas gem. EN 14449

01.03.2007

Ü-KENNZEICHNUNG

übereinstimmungszeichen Mit Einführung der Europäischen Normen und der Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen ist nicht das Ende des Ü-Zeichens für Glasprodukte in Deutschland verbunden. Zusätzlich zum CE-Zeichen, sind die Glasprodukte in Deutschland auch weiterhin mit dem Ü-Zeichen zu kennzeichnen. Seit dem 1. September 2007 gelten jedoch neue Bestimmungen für das Ü-Zeichen der Glasprodukte.

Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung der Bestimmungen, die sich aus der Bauregelliste für die Glasprodukte ergeben:

Glasprodukt Kennzeichnung
Basiserzeugnisse nach EN 572-9 ÜH, mit Kurzbezeichnung „BRL A Teil 1 Anlage 11.5“, die Kurzbezeichnung des Basiserzeugnisses und der charakteristische Wert der Biegezugfestigkeit
Beschichtetes Glas nach EN 1096-4 ÜH, mit Kurzbezeichnung „BRL A Teil 1 Anlage 11.6“, die Kurzbezeichnung des Basiserzeugnisses und der charakteristische Wert der Biegezugfestigkeit
Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) nach EN 12150-2 ÜH, mit Kurzbezeichnung „BRL A Teil 1 Anlage 11.7“ und der charakteristische Wert der Biegezugfestigkeit
Heißgelagertes Einscheiben- Sicherheitsglas (ESG-H) ÜZ, mit Kurzbezeichnung „BRL A Teil 1 Anlage 11.11“
Verbund-Sicherheitsglas mit PVB-Folie nach EN 14449 ÜHP, mit Kurzbezeichnung „Verbundsicherheitsglas mit PVB-Folie nach BRL A Teil 1 Anlage 11.8“
Verbundglas nach EN 14449 ÜH, mit Kurzbezeichnung „Verbundglas nach BRL A Teil 1 Anlage 11.9“
Mehrscheiben-Isolierglas nach EN 1279 ÜH, mit Kurzbezeichnung „Mehrscheiben-Isolierglas nach BRL A Teil 1 Anlage 11.10“